Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle nachstehenden Bedingungen gelten für den gesamten Inlands-Geschäftsverkehr mit Kunden, Bestellern oder anderen Auftraggebern (nachfolgend gemeinsam "Auftraggeber" genannt), auch wenn sie bei
späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Geschäftsbestätigungen von Auftraggebern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen,
mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Unter vereinbarten Voraussetzungen können auch die "Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von
Maschinen für Inlandsgeschäfte" des VDMA e.V. gelten.
2. Angebot, Auftragserteilung und Auftragsbestätigung
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Telefonische Aufträge sind erst von uns angenommen, soweit wir sie unverzüglich ausführen oder schriftlich bestätigen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur maßgeblich, soweit sie ausdrücklich verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte daran vor.
3. Lieferung und Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang
einer vereinbarten Anzahlung. Die von uns genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich vereinbart worden sind. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der
Schriftform. Verhindern höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände - gleich ob bei uns oder unseren Lieferanten eingetreten- die Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflicht, so verlängert sich die
Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistungspflicht dadurch unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir von der Leistungspflicht befreit. Teillieferungen sind innerhalb der von uns
angegebenen Lieferfristen zulässig, wenn sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
4. Versand
Der Versand umfasst Verpackung und Frachtkosten und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Angelieferte Waren sind vom Empfänger, unbeachtet von unwesentlichen Mängeln, anzunehmen.
5. Montagebedingungen im Inland
Der Montagepreis beinhaltet die Montageleistung am vereinbarten Aufstellungsort (beziehungsweise die Gestellung eines Montageleiters gemäß dem Angebot). Der Auftraggeber hat das Montagepersonal bei
der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen: Bereitstellung von Heizung (außer bei Montagen im Freien), Beleuchtung, Elektroenergie, Wasser, Pressluft (wenn erforderlich) und der
erforderlichen Anschlüsse. Die Bereitstellung eines geeigneten Hebezeuges durch den Auftraggeber (Kran, Gabelstapler, Arbeitsbühne) bei Lieferung und während der Montage, soll in Abstimmung mit dem
Montageleiter erfolgen. Das Liefern, Verlegen und Anschließen aller Energie- und Rohrleitungen ist, wenn nicht gesondert vereinbart, von Fachhandwerkern bauseits auszuführen. Wir schließen nur an den
vorgegebenen Übergabestellen an.
Maßgeblich hierfür sind unsere Installationszeichnungen und die örtlichen Bestimmungen. Alle erforderlichen Maurer- und Betonarbeiten sind vom Auftraggeber auszuführen. Zusätzliche An- und Abfahrten,
Montageleistungen usw., die für uns nicht vorhersehbar waren und auf Umständen beruhen, die nicht unser Verschulden sind, werden extra in Rechnung gestellt. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der
Auftraggeber diese Montagebedingungen an.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Die jeweils am Rechnungstag gültige Umsatzsteuer wird allen Preisen zugeschlagen und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Falls nicht
ausdrücklich anders vereinbart, so gelten insbesondere bei Aufträgen im Anlagenbau (Portalwaschanlagen, SB-Waschanlagen) folgende Zahlungsbedingungen:
40 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung
40 % bei Meldung der Lieferbereitschaft
20 % nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB von uns
erhoben. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Ansprüche des
Auftraggebers sind nicht zulässig.
7. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung bzw. Ausführung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Von der
Gewährleistung sind Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder durch normale Abnutzung ausgeschlossen. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach
Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder weiterverkaufen, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Werden die
Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
verbundenen Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Radebeul. Für die Lieferung kann etwas anders vereinbart werden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meißen. Die Rechtsbeziehungen richten sich
ausschließlich nach deutschem Recht.
10. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Stand 12.09.2004
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